Bei Geschäfts- und Dienstreisen, die mehrere Tage oder Wochen andauern, muss der Reisende zwangsläufig auswärts übernachten. Steuerfrei kann er mit der Reisekostenabrechnung die Pauschalsätze, die sich für Deutschland und länderspezifisch für die verschiedenen Staaten im Ausland ergeben. In Deutschland ist die Übernachtungspauschale von 20,00 Euro ohne Nachweis anhand von Belegen steuerfrei und über die Reisekostenabrechnung abzurechnen. Dies gilt nur dann, wenn der Arbeitgeber die Übernachtungsmöglichkeit nicht bezahlt oder unentgeltlich zur Verfügung stellt. Auch wenn der Arbeitgeber einen Dritten beauftragt, dem Reisenden unentgeltlich Unterkunft zu gewähren und die dafür anfallenden Kosten mit dem Arbeitgeber direkt abzurechnen, kann der Reisende die Pauschale nicht in Anspruch nehmen. Wie Sie sehen, ist die Übernachtungspauschale für Reisen innerhalb Deutschlands schnell abgehandelt.
Übernachtungspauschalen Auslandsreisen
Anders sieht es bei Reisen aus, die ins Ausland führen. Die oben genannten Regelungen gelten auch für Reisen ins Ausland. Kann der Reisende Übernachtungspauschalen geltend machen, sind auch die von Land zu Land unterschiedliche Pauschbeträge zu beachten. Wie auch die Verpflegungspauschalen für Auslandsreisen orientieren sich die Übernachtungskosten ebenfalls an den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten des besuchten Staates. In der Tabelle für Spesenpauschalen Ausland von der Industrie- und Handelskammer sind neben den Verpflegungspauschalen auch die Übernachtungspauschalen ersichtlich. Nachfolgend einige Beispiele für die Übernachtungspauschalen in Euro, die für eine Übernachtung zur Anwendung kommen:
Land Übernachtungspauschale pro Tag
• Albanien 110,00
• Australien (Canberra) 158,00
• Australien (Sydney) 186,00
• Australien (Rest) 133,00
• Belgien 135,00
• Bosnien + Herzegowina 73,00
• China (Hongkong) 170,00
• Frankreich (Paris) 135,00
• Israel 175,00
• Kanada (Ottawa) 105,00
• Österreich 104,00
• Schweiz (Genf) 174,00
• USA (Atlanta) 122,00
• USA (Boston) 206,00
• USA (Chicago) 130,00
• USA (Houston) 136,00
• USA (Los Angeles) 153,00
• USA (Miami) 102,00
• USA (New York City) 215,00
• USA (San Francisco) 110,00
• USA (Washington DC) 205,00
• USA (Rest) 102,00
Pauschalen Ausland
Wie leicht zu erkennten ist, gibt es bei den Übernachtungspauschalen im Ausland bedeutende Unterschiede. Wir haben zehn Reiseziele in den USA gewählt und bei keinem dieser Ziele ist die Übernachtungspauschale identisch. Diese Unterschiede gibt es ebenfalls in Australien, Frankreich, Spanien, der Türkei sowie in Polen, Rumänien und der Russischen Föderation sowie in Saudi-Arabien, der Schweiz, in Pakistan, Kanada, Großbritannien, Indien, Italien, Japan, China und Brasilien.
Werbekosten
Wie Sie sehen, müssen Sie beim Ausfüllen Ihrer Reisekostenabrechnung, wenn Sie Ihre Dienst- oder Geschäftsreise ins Ausland führt, besonders sorgfältig sein. In der Regel liegen die Pauschbeträge unter den tatsächlich entstandenen Kosten. Die Differenz können Sie bei Ihrer Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten einbringen.